Wirtschaft - Mehrwegangebotspflicht: Verpackung zum Wiederverwenden
Ab 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht. Konkret bedeutet das: Gastronomen, Bäcker und Supermärkte, die Essen und Trinken zum Mitnehmen anbieten, müssen mindestens eine wiederverwendbare Verpackungsoption für Kunden vorweisen. Von Franziska Ritter